
Für unsere aktuellen Entwicklungen konnten wir in 2014 bereits drei Gebrauchsmuster für die mfh systems GmbH anmelden. Durch ein Gebrauchsmuster können in Deutschland und Österreich gewerblich anwendbare Erfindungen geschützt werden, die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen (DE: § 1 Abs. 1 GebrMG; AT: § 1 Abs. 1 GMG).